(Nicht so) freie Medien in Ungarn

Der Podcast ist bisher nur in Englisch verfügbar. Die Deutsche Version erscheint in den kommenden Tagen.

Als mich jemand bat, ein paar Sätze über Ungarns Medienlandschaft und den Zustand der freien Medien vorzustellen und zu sagen, verlor ich die Orientierung. Ich könnte die Aussagen der Regierung oder der Nationalen Medienbehörde über die ungarischen Medien rezitieren – „sie sind vielfältig, frei, der Medienpluralismus war noch nie so groß, das Gesetz und die Regulierung bieten allen Medien gleiche und faire Chancen“ – aber in Wirklichkeit mussten Zeitungen, Radiosender, die kritisch waren (oder einfach nicht die Propaganda der Regierung vermittelten), ihren Betrieb einstellen, verloren ihre Frequenzen. So geschah es zufällig. Die Regierung hat immer bestritten, dass sie die Verfahren der Medienbehörde oder den Markt beeinflusst hätte – Zeitungen, Radios und Online-Medien konnten einfach nicht genug Profit erwirtschaften, um ihren Betrieb aufrechtzuerhalten, oder sie verstießen gegen das Mediengesetz. Ein natürlicher Prozess.

Bilder der Programmmacher:innen von Civil Radio in Budapest.

Das Bürgerradio – eines der ältesten freien, kommunalen Radios in Budapest – oder das Klubradio – das nicht bereit war, Regierungspropaganda auszustrahlen, sondern über das reale Leben der Gesellschaft berichtete – verstießen so schwer gegen das Mediengesetz, dass ihre Frequenzen nicht verlängert wurden. Die Verstöße waren in der Tat schwerwiegend: Das Bürgerradio sendete 3-4 Mal in sieben Jahren keine 50%ige ungarische Musik, das Klubradio schickte den Monatsbericht in sieben Tagen zweimal ein paar Wochen später an die Behörde. (Wir könnten ein paar Worte darauf verschwenden, wie die Behörde diese monatlichen Berichte überprüft, und wir könnten analysieren, ob das mit dem Grundgesetz übereinstimmt – aber vom Standpunkt des Ergebnisses aus ist das nicht notwendig).

Das Studio von Klubradio.


Als die Behörde diese Verstöße mit Bußgeldern belegte, bezahlten die Radios diese und leiteten keine langwierigen rechtlichen Schritte ein, weil sie als naive Bürger dachten, dass dies nicht zum Verlust ihrer Frequenzen führen würde. Naiver Ansatz.
Ein einfaches Beispiel, das die Unverhältnismäßigkeit eines solchen Prozesses verdeutlicht: Stellen Sie sich vor, wir sind Lehrer, die ihr Auto falsch geparkt haben. Zweimal in sieben Jahren. Wir zahlen das Bußgeld, gestehen also unsere Tat ein. Dann bekommen wir einen Brief von einer Behörde, dass uns die Ausübung des Lehrerberufs untersagt wird und wir nicht mehr Lehrer sein dürfen. Und es gibt auch diejenigen, die ihre Autos an falschen Stellen geparkt haben, aber sie wurden nicht bemerkt, die Verkehrswächter sind nicht dorthin gegangen, wo diese Leute ihre Autos abgestellt haben. Irgendwie….
Wenn wir nur über den Sektor der freien, kommunalen Medien sprechen – vor dem aktuellen Mediengesetz gab es mehr als 70 kommunale Radios in ganz Ungarn, jetzt liegt diese Zahl unter 5.


In der Tat, was auch immer ich (wir) behaupten, die Medienbehörde kann es widerlegen und oberflächlich betrachtet hat die Behörde Recht. Wenn ich sage, dass mehr als 90 % der Community-Radios verschwunden sind, sagt die Behörde, dass die Anzahl der Community-Radios höher ist als je zuvor. Ziemlich widersprüchlich. Aber der Teufel steckt natürlich in den Details.

Das ungarische Mediengesetz gibt eine Definition für Community-Medien, aber die Beschreibung
deckt nicht ab, was wir (echte Community-Radios innerhalb und außerhalb Ungarns) als Community-
Medien betrachten. Eigentlich kann jedes Radio ein Community-Radio sein, wenn es bereit ist, die
wichtigsten vier Anforderungen im aktuellen Gesetz einzuhalten:

  • mindestens vier Stunden tägliche Sendezeit haben,
  • wöchentlich mindestens vier Stunden Programm ausstrahlen, das zum ersten Mal
    ausgestrahlt wird (keine Wiederholungen) und vom Sender im selben Kalenderjahr
    vorbereitet und bearbeitet wird,
  • Ausstrahlung von Programmen, die öffentlich-rechtliche Ziele erfüllen, in zwei Dritteln der
    (gesamten?) Sendezeit des Senders, die Nachrichtenprogramme, politische Programme und
    Kulturprogramme, die auf die bediente Gemeinschaft abzielen, sowie andere ähnliche
    Programme, die nicht primär auf die betreffende Gemeinschaft abzielen, umfassen sollten,
  • im Falle der Erbringung von Hörfunkdiensten mindestens fünfzig Prozent ihrer Sendezeit,
    die für Programme mit Musikwerken vorgesehen ist, für die Präsentation ungarischer
    Musikwerke verwenden.
    (aus Gesetz CLXXXV von 2010 über Mediendienste und Massenmedien)

Im Grunde genommen steht im Mediengesetz nichts über die Werte, die wir für die wichtigsten halten: Unabhängigkeit, Ehrenamtlichkeit, mediale Vertretung von Randgruppen, Partizipation, Offenheit oder demokratischer Entscheidungsprozess innerhalb der Gemeinschaft des Radiosenders. Wenn ein Radio bereit ist, in 75% seiner Sendezeit Sendungen mit öffentlich-rechtlichem Inhalt (was auch immer das bedeutet…) auszustrahlen und bereit ist, 50% ungarische Musik zu senden, dann kann dieses Radio leicht den Status eines Community-Radios bekommen. Es spielt keine Rolle, ob hinter dem Radio ein Konzern, ein Unternehmer mit starker politischer Unterstützung oder eine Kirche steht, die absoluten Einfluss auf das Radio hat. Es spielt keine Rolle, ob nur professionelle, bezahlte Redakteure und Moderatoren in einer Arbeitsplatzhierarchie nach den Anweisungen des Eigentümers am Radio arbeiten. Es zählt auch nicht, wie viele ehrenamtliche Mitarbeiter Sie haben und wie sie gesellschaftliche Randgruppen repräsentieren. 

Tamás Jamriskó, Chefredakteur von Radio EPER

Infolge der Änderung des Mediengesetzes haben viele lokale kommerzielle und kirchliche Radios um den Status eines Community-Radios gebeten, da Community-Radios keine Rundfunkgebühren zahlen müssen. Wenn sie die zwei wichtigsten Anforderungen des Gesetzes einhalten können – 75 % öffentlich-rechtliche Inhalte und 50 % ungarische Musik – können sie Community-Radios sein. Als Konsequenz können sie nun eine erhebliche Menge Geld pro Jahr sparen. Der Medienrat berechnet für jedes Radio eine bestimmte Höhe der Rundfunkgebühr (im Falle des Bürgerradios betrug diese 122.000 EUR/Jahr), aber nur die kommerziellen Radios müssen sie zahlen, die Gemeinschaftsradios wurden von der Zahlung befreit, bis sie die Grundanforderungen des Gesetzes einhalten können. 

Das konnten sie aber nicht.

Nach dem Verlust von Frequenzen haben die Radios immer noch die Möglichkeit, sich erneut um eine Frequenz zu bewerben und an dem ungerechten Verfahren teilzunehmen. Die Frequenz von Klubradio z.B. wurde fast ein Jahr lang nicht ausgeschrieben – die Community hat sich ohnehin entschieden, sich in einem solchen politischen Umfeld nicht zu bewerben, obwohl die Ausschreibungsgebühr und die zusätzlichen Kosten auch für eine solche Community ein kritisches Hindernis bedeuten (ca. 20.000 EUR hätten für die Ausschreibung gesammelt werden müssen).

Der Ausschreibungsvorschlag von Klubradio wurde aus trivialen und vorgeschobenen Gründen abgelehnt (sie haben 2019 ein defizitäres Geschäftsjahr abgeschlossen), obwohl sie der einzige Bewerber waren, der einen formal einwandfreien Vorschlag einreichen konnte. 

Technikraum bei Civil Radio